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kommt nochVergabe von Kennungen für LRZ-Systeme
Die Vergabe von LRZ-Kennungen an Hochschulmitarbeiter geschieht normalerweise dezentral durch Master User, die vom Leiter der jeweiligen Einrichtung autorisiert werden. Studenten der LMU und der TU München erhalten ihre Kennungen direkt von ihrer Hochschule (im Rahmen des Immatrikulationsprozesses). Kennungen an andere Studenten sowie Gastkennungen werden vom LRZ direkt vergeben.
Wozu wird eine Kennung benötigt?
Eine Benutzerkennung (auch "Account" genannt) ist für solche Dienste notwendig, die nicht für jeden zugänglich sein können (wie die Nutzung von Funk-LANs und der Zugang zu Online-Zeitschriften), bzw. sie ist für solche Rechner notwendig, an denen persönliche Daten (wie elektronische Post, eigene Programme/Dokumente) für den Benutzer abgelegt werden. Die Benutzerkennung wird durch ein Passwort geschützt, das nur dem Benutzer bekannt sein soll und nicht leicht erraten werden kann (z.B. kein Wort aus einem Lexikon).
Am LRZ sind solche persönliche Kennungen vor allem erforderlich für:
- VPN- und Wählzugang
- PC-Arbeitsplätze
- Hoch- und Höchstleistungsrechner
Vergabe von Kennungen über Master User
Der große Benutzerkreis des LRZ hat es notwendig gemacht, die Vergabe und Verwaltung von Benutzerkennungen sowie die Zuteilung von Ressourcen (wie Speicherplatz) in gewissem Umfang zu dezentralisieren. Das heißt, dass sich i.a. nicht Einzelbenutzer an das LRZ wenden können, wenn sie eine Benutzerkennung erhalten oder gewisse Berechtigungen ändern lassen möchten, sondern das ist nur berechtigten Einrichtungen bzw. deren Leitern oder Beauftragten möglich.
Für alle benutzungsberechtigten Einrichtungen ist ein Betreuer am LRZ bestimmt; dieser ist u.a. zuständig für alle organisatorischen Absprachen bezüglich der Nutzung von LRZ-Diensten durch die jeweilige Einrichtung (Institut oder Lehrstuhl im Hochschulbereich). Die aktuelle Zuordnung von Einrichtungen zu LRZ-Betreuern findet sich in der Betreuerliste.
Als formaler Rahmen für die Nutzung von LRZ-Diensten mit persönlichen Kennungen ist stets ein LRZ-Projekt notwendig, das vom Institutsvorstand oder Lehrstuhlinhaber beantragt wird. Das entsprechende Formular ist online verfügbar:
Antrag auf ein LRZ-Projekt (PDF-Datei, kann am Monitor ausgefüllt werden)
Dabei wird insbesondere ein Verantwortlicher (ein so genannter Master User) als Ansprechpartner für das LRZ benannt. Der Master User muss gegenüber dem LRZ die
Erklärung des Master Users (PDF-Datei, kann am Monitor ausgefüllt werden)
durch seine Unterschrift bestätigen. Er setzt sich dann mit seinem LRZ-Betreuer zwecks weiterer Regelungen (z.B. Zuteilung von Benutzerkennungen) in Verbindung. Der Master User verwaltet die Benutzerkennungen seines Bereichs. Einzelbenutzer wenden sich an ihren Master User, um Nutzungsberechtigungen zu erhalten, oder um Änderungen der zugeteilten Ressourcen zu erreichen.
Zusammenfassend ergibt sich also folgendes Schema für den Kontakt zwischen Benutzer und LRZ in organisatorischen Fragen:

Neu angelegte Projekte werden am LRZ seit März 2008 durch einen 6-stelligen Projektnamen gekennzeichnet, der mit dem Buchstaben p beginnt und - im Unterschied zu früher - nicht mehr "sprechend" ist, d.h. aus den Projektnamen lässt sich nicht mehr die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung ablesen (dadurch ist es leichter möglich Projekte von einer Einrichtung in eine andere umzuziehen). Projekte, die vor März 2008 angelegt wurden, behalten ihren 5-stelligen Projektnamen.
Der Master User kann im Rahmen seines Kontingents neue Benutzerkennungen generieren und diese
- entweder als persönliche Kennungen an Einzelbenutzer seines Bereichs weitergeben
- oder als Funktionskennungen (z.B. zur Administration eines am LRZ gehosteten Webservers) verwenden und dafür eine verantwortliche Person benennen.
Voraussetzung für die Weitergabe von Kennungen ist, dass sich die Personen, die die Kennungen erhalten, durch Unterschrift unter das Formular
Erklärung des Benutzers (PDF-Datei, kann am Monitor ausgefüllt werden)
zur Einhaltung der Benutzungsrichtlinien des LRZ verpflichten. Dieses Formular verbleibt beim Master User, der es bei einer etwaigen Verfolgung von Missbrauch dem LRZ vorweist.
Persönliche Kennungen können beim Wechsel zu einer anderen Einrichtung innerhalb des Münchner Wissenschaftsnetzes mitgenommen werden; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kennungen sind durch ein (sicheres) Passwort gegen unbefugte Nutzung zu schützen.
Dem Master User stehen zur Ausübung seiner Tätigkeit innerhalb des Identity Management Portals des LRZ spezielle Master User Dienste zur Verfügung. Dazu gehören u.a.:
- Anzeige der Einrichtungs- und Projektdaten
- Übersicht über alle Kennungen eines Projekts und deren Berechtigungen
- Anlegen und Löschen von Kennungen
- Setzen und Löschen von Berechtigungen für Kennungen, gegebenenfalls inklusive Plattenplatz-Kontingent (jedoch nicht für die Hoch- und Höchstleistungsrechner)
- Setzen von Passwörtern
- Anzeige von Statistikdaten von Hochleistungsrechnern (sofern das Projekt Kennungen mit entsprechenden Berechtigungen enthält)
Berechtigungen für Hoch- und Höchstleistungsrechner müssen separat beantragt und genehmigt werden:
- Linux-Cluster: https://www.lrz.de/services/compute/antrag
- Höchstleistungsrechner: https://www.lrz.de/services/compute/supermuc/projectproposal
- Grid: http://www.grid.lrz.de/de/gacc/loginacc.html
Praktische Tipps für die Arbeit des Master Users sind in den Master User Diensten unter dem Menüpunkt "Dokumentation -> Master User Dienste FAQ" ( Master User Dienste FAQ) zu finden.
Vergabe von Kennungen an Studenten
Studenten der LMU und der TU München erhalten ihre Kennungen direkt von ihrer Hochschule (im Rahmen des Immatrikulationsprozesses). Studenten anderer deutscher Hochschulen können am Leibniz-Rechenzentrum eine Studentenkennung erhalten, mit der sie sich via VPN- oder Wählzugang in das Münchner Hochschulnetz einwählen und dort Internet-Dienste (wie z.B. E-Mail) nutzen können. Zusätzlich kann eine solche Kennung auch zur Nutzung der öffentlichen LRZ-PCs berechtigt werden. Nähere Einzelheiten sind beschrieben im
Benötigt ein Student im Rahmen einer Diplom- oder Zulassungsarbeit Zugang zu anderen LRZ-Systemen, insbesondere zu Hochleistungsrechnern, muss er sich an den Master User der zuständigen Hochschuleinrichtung wenden. Eine direkte Vergabe einer solchen Berechtigung durch das LRZ ist nicht möglich.
Vergabe von Gastkennungen
Mitarbeiter und Studenten deutscher Hochschulen können am Leibniz-Rechenzentrum eine (für einen Tag gültige) Gastkennung erhalten, mit der die öffentlichen LRZ-PCs genutzt werden können.
Wichtiger Hinweis: Eine Gastkennung muss jeden Tag aufs Neue beantragt werden. Wenn Sie öfter an den LRZ-PCs arbeiten möchten, ist es bequemer für Sie, wenn Sie sich eine persönliche Kennung besorgen. Als Student beantragen Sie dazu eine "Studentenkennung" (siehe oben), als Mitarbeiter einer Münchner Hochschule wenden Sie sich bitte an Ihren "Master User".