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kommt nochSoftwarebezug und Lizenzen
Allgemeine Lizenzbedingungen
- Hinweise bzw. allgemeine Erläuterungen zum Softwarebezug
- Lizenzbedingungen des LRZ (Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich Lizenzsoftwarevergabe)
- Allgemeine Teilnahmebedingungen (Hinweise für nicht bezugsberechtigte Einrichtungen)
Unsere Angebotspalette (Rahmenverträge/Campuslizenzen)
- Alle Hersteller oder Produkte (Unser gesamtes Softwareangebot im Überblick)
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Bezugsberechtigte Einrichtungen bzw. Personen
Einrichtungen (Institute/Lehrstühle) der Ludwig-Maximilians-Universität und der Technischen Universität München sind in der Regel zum Bezug der aufgeführten Software berechtigt. Bei vielen Lizenzprogrammen ist der Kreis der bezugsberechtigten Einrichtungen aber deutlich größer.
Dagegen sind Einzelpersonen z.B. Studenten und Mitarbeiter bei den meisten Lizenzprogrammen nicht bezugsberechtigt. Allerdings gibt es u.U. besondere Konditionen beim Bezug über den Fachhandel. Details entnehmen Sie bitte der ausführlichen Dokumentation der einzelnen Produkte.
Hinweise
Erwerb von Software im Benutzersekretariat: ausschließlich Mo - Fr: 7.30 bis 16.00 Uhr.
Für Ihre lizenzrechtlichen Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Servicedesk:
https://servicedesk.lrz.de/?service=Softwarebezug und Lizenzen .
Sehen Sie aber in jedem Fall bitte erst unter den entsprechenden Softwareseiten nach, ob Ihre Fragen nicht schon beantwortet sind.
Sollten Sie ein Produkt in unserem Angebot vermissen: wir tauschen uns gern mit Anwendern im Münchner Wissenschaftsnetz über ihre Wünsche und Bedürfnisse aus. Wenn absehbar ist, dass sich für ein Produkt hochschulübergreifende Nachfrage bildet, kann es gegebenenfalls Sinn machen, zusammen mit dem LRZ nach einer für die Endbenutzer brauchbaren Lösung zu suchen.
Fachausdrücke aus dem Umfeld Software - Lizenzen werden erläutert unter: Glossar